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BBK Nr. 15 vom

Berichtigung fehlerhafter AfA in der Steuerbilanz

Hans Walter Schoor

Den ausführlichen Beitrag finden Sie in .

[i]Endert/Sepetauz, Korrektur überhöhter oder unterlassener planmäßiger Abschreibungen, BBK 15/2012 S. 684 NWB LAAAE-14227Die Notwendigkeit der Korrektur zu hoch oder zu niedrig vorgenommener Abschreibungen stellt sich in der Unternehmenspraxis regelmäßig. Der BFH hat sich in seiner jüngeren Rechtsprechung mehrfach mit diesem Thema befasst. Er hat klargestellt, dass – nicht willkürlich – unterlassene AfA aufgrund des Grundsatzes des Bilanzenzusammenhangs nachgeholt werden kann, wenn eine Berücksichtigung in dem nach dem Gesetz zutreffenden Veranlagungszeitraum verfahrensrechtlich nicht mehr möglich ist. Dies gilt wegen des Gebots der Gesamtgewinngleichheit auch im Rahmen der Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG. Verwaltungsseitig wird diese Rechtsprechung akzeptiert. Der Beitrag diskutiert verschiedene Zweifelsfälle bei – willkürlich oder versehentlich – unterlassener bzw. überhöhter AfA.