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BBK Nr. 15 vom Seite 684

Korrektur überhöhter oder unterlassener planmäßiger Abschreibungen

Volker Endert und Karsten Sepetauz

[i]Prinz/Kanzler (Hrsg.), NWB Praxishandbuch Bilanzsteuerrecht, Herne 2012, Rz. 3539Die Berechnung und Bilanzierung von Abschreibungen kann in der Praxis mitunter fehlerbehaftet sein. Gründe hierfür können u. a. eine falsche Berechnung des Abschreibungssatzes, die Nichterfassung nachträglicher Anschaffungs- oder Herstellungskosten oder auch manuelle Fehler sein, z. B. Übertragungs- oder Rechenfehler. Der Beitrag stellt ausgewählte Korrekturbuchungen bei der Berichtigung oder Nachholung von Abschreibungen dar.

I. Grundlagen der Bilanzkorrektur bei Abschreibungen

1. Abschreibungen in der Handelsbilanz

[i]Abschreibungsgebot der HandelsbilanzUnabhängig von der Zuordnung zum Anlage- oder Umlaufvermögen, sind in der Handelsbilanz bei Vermögensgegenständen gemäß § 253 Abs. 1 Satz 1 HGB Abschreibungen vorzunehmen, um einen Werte- bzw. Substanzverzehr bilanziell nachzuvollziehen. Zu unterscheiden ist grundsätzlich zwischen planmäßigen und außerplanmäßigen Abschreibungen:

  • [i]Planmäßige und außerplanmäßige Abschreibungen Planmäßige Abschreibungen sind gemäß § 253 Abs. 3 Satz 1 HGB für abnutzbare Vermögensgegenstände des Anlagevermögens vorzunehmen.

  • Außerplanmäßige Abschreibungen betreffen demgegenüber sowohl abnutzbare als auch nichtabnutzbare Vermögensgegenstände, unabhängig davon, ob diese dem A...