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USt direkt digital Nr. 14 vom Seite 6

Persönliches Vertrauensverhältnis zu Ärzten als Voraussetzung der Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 14 Buchst. a UStG?

Michael Schäfer

Ein persönliches Vertrauensverhältnis zu ihrem behandelnden Arzt werden die meisten Patienten bevorzugen, fraglich ist indes, ob dies auch eine Voraussetzung für nach § 4 Nr. 14 Buchst. a UStG steuerfreie Leistungen des Arztes ist. Dies hat insbesondere für Laborärzte erhebliche steuerliche Auswirkungen. Das FG Hamburg hat nun entgegen der Verwaltungsauffassung entschieden, dass die Steuerbefreiung kein persönliches Vertrauensverhältnis erfordert. Aufgrund der zugelassenen und eingelegten Revision wird der BFH (Az. XI R 48/13) die Frage zu entscheiden haben.

A. Sachverhalt

Geklagt hatte eine aus sieben Gesellschaftern bestehende ärztliche Gemeinschaftspraxis in Form einer Gesellschaft des bürgerlichen Rechts. Die GbR betrieb im Streitjahr 2012 ein eigenes Labor zur Analyse und Befundung von Gewebeproben und erbrachte darüber hinaus weitere ärztliche Leistungen. Eine vertragsärztliche Zulassung lag nicht vor.

Die Laboruntersuchungen wurden nach ärztlicher Anordnung durchgeführt und dienten der Erkennung von Krankheiten. Die untersuchten Gewebeproben stammten zum einen von eigenen (Privat-)Patienten. Hier bestand zwischen Klägerin und Finanzamt Einvernehmen, dass die Laborunt...