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SteuerStud Nr. 8 vom Seite 483

Übertragung stiller Reserven nach § 6b EStG zwischen verschiedenen Betrieben

Elf Fälle

Christiane Dürr

In zwei vorangegangen Beiträgen, in der SteuerStud-Ausgabe 6/2014 S. 334 NWB GAAAE-64791 und in der SteuerStud-Ausgabe 7/2014 S. 391 NWB HAAAE-67079, wurden bereits die Voraussetzungen für die Übertragung von aufgedeckten stillen Reserven nach § 6b EStG analysiert. In der nachfolgenden Fallstudie werden nunmehr ergänzend anhand von elf Beispielsfällen die Möglichkeiten aufgezeigt, eine aufgedeckte stille Reserve i. S. des § 6b EStG zwischen verschiedenen Betriebsvermögen desselben Steuerpflichtigen zu übertragen.

I. Allgemeines

Bevor die Übertragungsmöglichkeiten im Einzelnen behandelt werden, ist zunächst zu klären, welche Details bei einer Übertragung stets zu beachten sind.

1. Ausschlusstatbestand § 6b Abs. 4 Satz 2 EStG

Nach § 6b Abs. 4 Satz 2 EStG ist eine Übertragung von stillen Reserven, die bei der Veräußerung von WG (Wirtschaftsgütern) eines Gewerbebetriebs aufgedeckt werden, nicht auf WG möglich, die zu einem land- und forstwirtschaftlichen Betrieb gehören oder der selbständigen Arbeit dienen.

Fall 1
Unternehmer U ist sowohl als Insolvenzverwalter als auch als Detektiv jeweils selbständig tätig. Bei der Veräußerung eines WG, das bisher zu seiner Detektei gehörte, hat er im Jahr 01 eine sti...