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StuB Nr. 14 vom Seite 511

Investitionsabzugsbetrag bei Verwendung eines Wirtschaftsguts in zwei Betrieben

Anmerkungen zum

Vorsitzender Richter am FG Bernd Rätke

Darf der Stpfl. ein Wirtschaftsgut, für dessen Anschaffung er einen Investitionsabzugsbetrag gebildet hat, in zwei eigenen Betrieben gleichzeitig einsetzen? Oder verstößt er damit gegen die Anforderung des § 7g Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 Buchst. b EStG, wonach das Wirtschaftsgut in einer inländischen Betriebsstätte ausschließlich oder fast ausschließlich betrieblich genutzt werden muss? Der BFH hat diese Frage jetzt entschieden und dabei auf die organisatorische Verbindung beider Betriebe abgestellt .

Kernaussagen
  • Der BFH lässt eine weitere Ausnahme von der betriebsbezogenen Betrachtung zu und legt den Begriff der Nutzungsvoraussetzungen teleologisch extensiv aus.

  • Trotz der betriebsbezogenen Betrachtung bei § 7g EStG kann ein Wirtschaftsgut in zwei Betrieben eingesetzt werden, wenn diese organisatorisch miteinander verbunden sind.

  • Die Größenmerkmale beider Betriebe sind zu addieren, wobei sich die Art des Größenmerkmals nach dem investierenden Betrieb richtet.

I. Sachverhalt und Entscheidung des BFH

1. Sachverhalt

[i]Grützner, Zweifelsfragen zum Investitionsabzugsbetrag, StuB 2014 S. 12 NWB MAAAE-52055 Happe, Zweifelsfragen zum Investitionsabzugsbetrag nach § 7g EStG, BBK 2014 S. 127 NWB PAAAE-54183 Broemel/Endert, Investitionsabzugsbeträge und Sonderabschreibungen nach § 7g EStG, BBK 2014 S. 363 NWB CAAAE-61460 Schoor, Geltendmachung des Investitionsabzugsbetrags nach § 7g EStG, BBK 2013 S. 328 NWB ZAAAE-32748 Hilbertz, Zweifelsfragen zum Investitionsabzugsbetrag, KSR 1/2014 S. 11 NWB VAAAE-51991Der Kläger unterhielt zwei vers...