Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
BBK Nr. 8 vom Seite 363

Investitionsabzugsbeträge und Sonderabschreibungen nach § 7g EStG

Karl Broemel und Dr. Volker Endert

[i]Happe, Zweifelsfragen zum Investitionsabzugsbetrag nach § 7g EStG, BBK 3/2014 S. 127 NWB PAAAE-54183Um die Wettbewerbssituation kleiner und mittlerer Unternehmen zu verbessern, ermöglicht es § 7g EStG, Investitionen liquiditätsschonend durchzuführen. Der vorliegende Beitrag zeigt die Voraussetzungen und Rechtsfolgen auf, die an die Inanspruchnahme des Investitionsabzugsbetrags sowie der Sonderabschreibung des § 7g EStG geknüpft sind, und stellt deren bilanzielle Abbildung dar.

Eine Kurzfassung des Beitrags finden Sie .

I. Anwendungsvoraussetzungen und Rechtsfolgen

1. Kreis der begünstigten Betriebe und Investitionen des Investitionsabzugsbetrags

[i]Zielsetzung des § 7g EStG§ 7g EStG wurde mit dem Ziel eingeführt, die Liquidität und Eigenkapitalbildung von kleinen und mittleren Unternehmen zu unterstützen und deren Investitions- und Innovationskraft zu stärken . Die Inanspruchnahme des Investitionsabzugsbetrags ist an mehrere Voraussetzungen geknüpft. Anspruchsberechtigt sind zunächst nur kleine und mittlere Unternehmen im Sinne des § 7g Abs. 1 Satz 2 EStG. Die Prüfung ist betriebsbezogen und erfolgt damit bei einem Steuerpflichtigen mit mehreren Betrieben für jeden einzelnen Betrieb getrennt .

[i]Begünstigte BetriebeEin Betrieb ist begünstigt, wenn er am Schluss des Wirtschaftsjahres, in d...