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Das Erneuerbare-Energien-Gesetz 2014
[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB BAAAE-69372Die Novellierung des EEG stellt das EEG 2012, das als etabliert betrachtet werden kann, auf den Kopf und bricht mit einer Vielzahl von inzwischen bekannten und bewährten Prinzipien. Die neuen Regelungen sollen voraussichtlich am in Kraft treten. Wer auf der Klaviatur des EEG 2012 zu spielen wusste, konnte gutes Geld verdienen. Das ist im Grundsatz auch zukünftig immer noch möglich. Die umfangreichen horizontalen und tiefgreifenden technologiespezifischen Änderungen müssen jedoch beachtet werden, damit sich bei zukünftigen Projekten wirtschaftliche, rechtliche und tatsächliche Risiken so weit wie möglich reduzieren lassen. Fest formulierte Ausbaupfade und technologiespezifische Ausbauhöchstgrenzen bzw. die damit einhergehende Vergütung sind im Rahmen der wirtschaftlichen Plausibilisierung unbedingt zu berücksichtigen.
Ausführlicher Beitrag s..
Die wichtigsten Schlagworte im Überblick:
Verpflichtende Direktvermarktung: [i]Kombination aus technologiespezifischen und technologieübergreifenden ÄnderungenAnlagen über 500 kW (später ab 100 kW) werden zur Direktvermarktung der erzeugten Strommenge verpflichtet, die herkömmliche Einspeisung ist nur noch für „Kleinanlagen“ möglich.
Atmender Deckel: Die Technologien ...