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NWB Nr. 30 vom Seite 2259

Das Erneuerbare-Energien-Gesetz 2014

Die Novellierung verändert die Grundfesten fast aller Erzeugungstechnologien

Benjamin Hufnagel und Daniel Maier

„Die schnelle und grundlegende Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) ist eine der Hauptaufgaben der neuen Bundesregierung“ (so das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie). Es gibt kaum jemand, der von sich sagen könnte, nicht von dem EEG und somit auch von dessen Novellierung betroffen zu sein. Wer jedoch „mitreden“ und wirtschaftliche Risiken und Chancen erkennen will, muss die wesentlichen Änderungen und die hinter der Novellierung stehende Motivation kennen. Im Vergleich mit dem inzwischen weitgehend etablierten „EEG 2012“ wird deutlich, dass mit dem Schwenk zur verpflichtenden Direktvermarktung, zu vorgeschriebenen Ausbaukorridoren und zu veränderten Vergütungsstrukturen für tatsächlich fast alle Erzeugungstechnologien die Grundfesten des EEG angefasst wurden. Dieser Beitrag soll einen Überblick über die wichtigsten Änderungen verschaffen und Anregungen geben, wie zukünftige Projekte erfolgreich umgesetzt werden können und was bereits tätige Anlagenbetreiber zu beachten haben.

Arbeitshilfen:

Zum Thema sind in der NWB Datenbank (Login über www.nwb.de) aufrufbar: