Fairness Opinions nach IDW S 8
Anfang 2011 hat das IDW die endgültige Fassung des IDW S 8 „Grundsätze für die Erstellung von Fairness Opinions“ verabschiedet. Neben Investmentbanken und Corporate-Finance-Beratern erstellen zunehmend auch Wirtschaftsprüfer Fairness Opinions. Der Beitrag von Kühl/Wahlscheidt/Werner widmet sich daher der Fragestellung, wie die finanzielle Angemessenheit eines Transaktionspreises im Rahmen einer Fairness Opinion sachgerecht beurteilt werden kann und thematisiert insbesondere die Herausforderungen aus der Anwendung marktpreisorientierter Bewertungsverfahren.
Die handelsrechtliche Ausschüttungssperre gem. § 268 Abs. 8 HGB
Mit dem BilMoG wurde dem Wunsch einer informationsreicheren Bilanzierungsgrundlage für Jahresabschlussadressaten nach internationalem Vorbild entsprochen. Dies sollte jedoch nicht in einer kompletten Aufgabe traditioneller handelsrechtlicher Prinzipien münden. Ausdruck dessen ist die wachsende Bedeutung der Ausschüttungssperre, die als außerbilanzielle Korrekturregelung die klassischen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung gem. § 252 Abs. 1 Nr. 4 HGB bewahrt. Der Beitrag von Frey/Möller stellt die Bestandteile der Ausschüttungssperre hinsichtlich möglicher Stolpersteine zur richtigen Ermittlung und deren Implikationen für den ausschüttbaren Betrag dar und geht auf die daraus resultierenden Anhangangaben ein.
Aktuelle Rechtsprechung
Der BGH verschärft mit seinem Urteil vom die Wirtschaftsprüferdritthaftung für bloß fahrlässige Prüfungsfehler ganz erheblich. Der BGH lehnt es ab, das Haftungsprivileg des § 323 Abs. 1 Satz 3 HGB außerhalb der gesetzlichen Abschlussprüfung anzuwenden. Zudem wird der Wirtschaftsprüfer für den Zeichnungsschaden des Anlegers verantwortlich gemacht, obwohl sich das Unternehmen im Zeitpunkt der Prüfung möglicherweise noch gar nicht in einer Schieflage befand. Fölsing erläutert in seinem Beitrag , weshalb sämtliche Positionen des BGH aus seiner Sicht nicht überzeugen.
In einem weiteren Urteil hat sich das LG Magdeburg mit den Vergütungsansprüchen von Wirtschaftsprüfern für steuerberatende Leistungen befasst. Hölscheidt stellt das Urteil und die daraus resultierenden Risiken im Hinblick auf die Durchsetzung von Honoraransprüchen dar.
Der Sinn einer externen Rotation
Viel ist über die EU-Abschlussprüferreform diskutiert worden. Ob eine verpflichtende externe Rotation geeignet ist, die Qualität der Abschlussprüfung und die Wettbewerbsbedingungen unter den Wirtschaftsprüfungsgesellschaften zu verbessern, bleibt fraglich. Lesen Sie hierzu die Einschätzungen von Joos und Strickmann.
Beste Grüße
Christian Rohde
Fundstelle(n):
WP Praxis 8/2014 Seite 1
NWB JAAAE-68769