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BBK Nr. 14 vom Seite 661

Buchung und Bilanzierung von Investitionszuschüssen

Sofortige Gewinnvereinnahmung vs. passive Abgrenzung

Roland Köhler

[i]Endert/Sepetauz, Bilanzierung von Investitionszuwendungen, BBK 11/2012 S. 491 NWB IAAAE-10155 Zuwendungen sind nicht oder nur bedingt rückzahlbare Geldleistungen, die ein Zuwendungsgeber zur Förderung eines in seinem Interesse liegenden Zwecks an ein Unternehmen leistet. Im Hinblick auf den Zuschussgeber werden öffentliche und private Zuschüsse unterschieden. Hinsichtlich der Buchung und Bilanzierung von Zuschüssen ist zu unterscheiden, ob diese zu Investitionen (Investitionszuschüsse) oder zu Aufwendungen gewährt werden (Aufwands- bzw. Ertragszuschüsse). Gegenstand des Beitrags ist die buch- und bilanzmäßige Behandlung von öffentlichen Zuschüssen für Investitionen.

Eine Kurzfassung des Beitrags finden Sie .

I. Rechtslage

1. Handelsrecht

Im [i]infoCenter, Investitionszuschüsse und -zulagen (HGB, EStG) NWB PAAAE-51432 HGB gibt es keine gesetzliche Vorschrift zur bilanziellen Behandlung von Zuschüssen. Nach Auffassung des IDW entspricht es jedoch handelsrechtlichen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung, Investitionszuschüsse über die Nutzungsdauer des geförderten Vermögensgegenstands zu verteilen. Die sofortige erfolgswirksame Vereinnahmung kommt nur in Ausnahmefällen in Betracht . Für die periodengerechte Verteilung des Zuschussbetrags empfiehlt das IDW die Bildung...