StuB Nr. 13 vom Seite 1

„Kleine“ Unternehmensbewertung ...

Dipl.-Ök. Patrick Zugehör | Verantw. Redakteur | stub-redaktion@nwb.de

... Folgebewertung nicht börsennotierter Unternehmensanteile

Sofern im handelsrechtlichen Jahres- bzw. Konzernabschluss auszuweisende Unterneh-mensanteile nicht an einer Börse gehandelt werden, kommen zur Bestimmung eines möglichen außerplanmäßigen Wertminderungsbedarfs regelmäßig Verfahren der Unternehmensbewertung zur Anwendung. Entsprechend ist ein außerplanmäßiger Abschreibungsbedarf bezüglich der derivativen Geschäfts- oder Firmenwerte auf der Grundlage von Zukunftserfolgswerten zu bestimmen. Zum Einsatz der Unternehmensbewertung müssen die bilanzierenden Unternehmen nicht nur die ohnehin schon hohe Komplexität dieser Materie beherrschen, sondern darüber hinaus auch die Besonderheiten beachten, die bei ihrer Verwendung für Zwecke der Rechnungslegung gelten. Solche Besonderheiten ergeben sich, da die Vorgaben der Rechnungslegungsnormen – bzw. der sie erläuternden Verlautbarungen von IDW und DRSC – den betriebswirtschaftlich anerkannten Methoden der Unternehmensbewertung vorgehen (z. B. hinsichtlich zu berücksichtigender Synergieeffekte). Kleinmanns widmet sich ab S. 475 den wesentlichen Anwendungsfällen nach HGB und bietet einen Überblick über das entsprechende Vorgehen nach IFRS.

Rückstellungen wegen Erfüllungsrückstands

Ein Vermittler von Lebensversicherungsverträgen erhält von den Versicherern für den Abschluss eines Versicherungsvertrags eine Provision. Er ist zur weiteren Betreuung der Versicherungsverträge – wiederum Zahlungsverkehr, Adressenänderungen, Prämienmitteilungen – während der Vertragslaufzeit des jeweiligen Versicherungsvertrags verpflichtet (sog. Nachbetreuung). Wie ist dieser Sachverhalt nach Auffassung des BFH bilanziell abzubilden? Dieser Frage widmen sich die Beiträge von Hoffmann ab S. 473 und Adrian ab S. 483.

Wechsel zur Fahrtenbuchmethode

Der BFH hat sich mit Urteil vom - VI R 35/12 (in dieser Ausgabe ab S. 500) zur Anwendung der Fahrtenbuchmethode geäußert. In dem dem Urteil zugrunde liegenden Streitfall war streitig, ob der Arbeitnehmer hinsichtlich der Besteuerung seiner privaten Dienstwagennutzung bei demselben Fahrzeug von der 1 %-Regelung zur Fahrtenbuchmethode auch im laufenden Kalenderjahr wechseln kann. Nach Ansicht des BFH ist die Fahrtenbuchmethode nur dann zugrunde zu legen, wenn der Arbeitnehmer das Fahrtenbuch für den gesamten Veranlagungszeitraum führt, in dem er das Fahrzeug nutzt; ein unterjähriger Wechsel von der 1 %-Regelung zur Fahrtenbuchmethode für dasselbe Fahrzeug ist nicht zulässig. Seifert stellt in der Rubrik „Aktuell beraten“ ab S. 497 das Urteil dar.

Beste Grüße

Patrick Zugehör

Fundstelle(n):
StuB 13/2014 Seite 1
NWB SAAAE-68351