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Während des Insolvenzverfahrens entstandener Einkommensteuererstattungsanspruch des Insolvenzschuldners als insolvenzfreies Vermögen
Hat der Insolvenzverwalter nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens eine selbständige Tätigkeit des Insolvenzschuldners gem. § 35 Abs. 2 Satz 1 InsO aus der Insolvenzmasse freigegeben und hat der Insolvenzschuldner die wegen der selbständigen Tätigkeit daraufhin vom FA festgesetzten Einkommensteuer-Vorauszahlungen aus seinem insolvenzfreien Vermögen bezahlt, so ist eine sich später im Einkommensteuerjahresbescheid ergebende, auf den Insolvenzschuldner entfallende Einkommensteuererstattung nicht der Insolvenzmasse, sondern dem insolvenzfreien Vermögen zuzurechnen. Das FA ist daher nicht gehindert, den Steuererstattungsanspruch des Insolvenzschuldners gegen vorinsolvenzliche Einkommensteuerrückstände des Insolvenzschuldners aufzurechnen (Bezug: § 35 Abs. Satz 1, § 96 Abs. 1 Nr. 1 InsO).
Die Rechtsprechung, wonach Umsa...BStBl 2011 II S. 336