Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Keine Betriebsaufgabe einer Apotheke bei Verpachtung im Ganzen; Auslegung der Betriebsaufgabeerklärung für eine Apotheke
(1) Wird eine Apotheke als solche, d. h. die dem Apothekenbetrieb dienenden Räume einschließlich der Geschäftseinrichtung, verpachtet, wird für die Dauer des Pachtverhältnisses ausdrücklich auch die Firma überlassen, erlangt der Pächter das Recht zur Firmenfortführung jedoch nur für die Dauer des Pachtverhältnisses und muss er in der Firmenbezeichnung auch das Pachtverhältnis anführen, so ist ohne eine ausdrückliche Betriebsaufklärung von einer gewerblichen Betriebsverpachtung auszugehen. Weder das hohe Alter des verpachtenden Apothekers noch sein späterer Tod noch die Übertragung des „Apothekenrechts“ auf den Pächter führen zu einer zwangsweisen Betriebsaufgabe, da das Apothekenrecht seit dem Inkrafttreten des Gesetzes über das Apothekenwesen (ApoG) zum kraft Geset...