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BFH 5.2.2014 X R 5/11, StuB 12/2014 S. 467

Nachträgliche Schuldzinsen aus vor dem Veranlagungszeitraum 1999 veräußerten bzw. liquidierten wesentlichen Beteiligungen i. S. des § 17 EStG

(1) Auch der X. Senat des BFH schließt sich der geänderten Rechtsprechung des VIII. Senat des NWB HAAAD-46362 (BStBl 2010 II S. 787 = Kurzinfo StuB 2010 S. 599 NWB MAAAD-47944) an, wonach Schuldzinsen für die Anschaffung einer im Privatvermögen gehaltenen Beteiligung i. S. von § 17 EStG, die auf Zeiträume nach Veräußerung der Beteiligung oder Auflösung der Gesellschaft entfallen, ab dem Veranlagungszeitraum 1999 wie nachträgliche Betriebsausgaben als Werbungskosten bei den Einkünften aus Kapitalvermögen abgezogen werden können. (2) Hat der Gesellschafter nach Liquidation einer überschuldeten GmbH ein Einzelunternehmen mit demselben Unternehmensgegenstand wie zuvor die GmbH gegründet und das Anlagevermögen der GmbH erworben, kann er nicht eine – von ...