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BFH 27.2.2014 V R 14/13, StuB 12/2014 S. 470

Umsatzsteuer | Zusatzverpflegung an Bord von Flugzeugen

Snacks, kleine Süßigkeiten und Getränke, die an Bord eines Flugzeugs während einer Beförderung innerhalb des Gemeinschaftsgebiets gegen gesondertes Entgelt abgegeben werden, werden nach § 3e UStG am Abgangsort des Flugzeugs geliefert. Es handelt sich nicht um eine Nebenleistung zur Flugbeförderung (Bezug: § 3e, § 26 Abs. 3 UStG; Art. 8 Abs. 1 Buchst. c Richtlinie 77/388/EWG).

Praxishinweise

Der BFH entschied zur Gesetzeslage in den Jahren 1999 bis 2001. Wird ein Gegenstand an Bord eines Schiffs, in einem Luftfahrzeug oder in einer EisenbahnS. 471 während einer Beförderung innerhalb des Gemeinschaftsgebiets geliefert, so galt nach § 3e Abs. 1 UStG in der vor dem gültigen Fassung der Abgangsort des jeweiligen Beförderungsmittels im Gemeinschaftsgebiet als Ort der Lieferung. Nach seinem eindeutigen Wortlaut, der nicht nach der Art der gelie...