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Voraussetzungen für Steuerstundungsmodelle nach § 15b EStG
BFH erläutert erstmals Tatbestandsvoraussetzungen
[i]Ronig, NWB 20/2014 S. 1490Der NWB LAAAE-60365 erstmals das Tatbestandsmerkmal „modellhafte Gestaltungen“ in § 15b Abs. 2 Satz 1 EStG ausführlich erläutert. Damit wird dem Gesetzesanwender die Prüfung ermöglicht, ob sein „Modell“ zu den Steuerstundungsmodellen i. S. des § 15b EStG gehört. Zu beachten ist, dass der BFH mit seinem [i]infoCenter „Steuerstundungsmodelle, § 15b EStG“ NWB YAAAC-37526Standpunkt von der Rechtsansicht des BMF abweicht. Hier ist also der steuerliche Berater aufgefordert, nicht nur das Anwendungsschreiben des BMF heranzuziehen, sondern auch die BFH-Rechtsprechung. Überdies ermöglicht die neue Rechtsprechung, Gestaltungen vorzunehmen, die den Verlustabzug nach § 15b EStG nicht einschränken.
Eine Kurzfassung dieses Beitrags finden Sie in .
I. Problemstellung
Durch das Gesetz zur Beschränkung der Verlustverrechnung im Zusammenhang mit Steuerstundungsmodellen vom (BGBl 2005 I S. 3683) wurde § 15b EStG eingefügt. Nach der Gesetzesbegründung verfolgt die Gesetzesänderung folgende Zielrichtung (s. BT-Drucks. 16/107 S. 6 f.):
[i]Gesetzesbegründung„Immer mehr Steuerpflichtige versuchen durch Zeichnung von Steuerstundungsmodellen (u. a. Medienfonds, New Energy Fonds, Wertpapierhandelsfonds) ihre Steuerbelastung zu re...