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Umsatzsteuer: Innergemeinschaftliche Versandhandelsumsätze
Besteuerung und Kontrolle
Die Umsatzbesteuerung beim EU-weiten Warenhandel war bereits Darstellungsgegenstand des Beitrags „EU-Umsätze, innergemeinschaftliche Lieferungen und Dienstleistungen“. Die Erwerbsbesteuerung und die Übertragung der Steuerschuldnerschaft im Reverse-Charge-Verfahren als Regelungen des Bestimmungslandprinzips wurden beschrieben. Für Unternehmen im Versandhandel kann bei Lieferungen im EU-Binnenmarkt eine Sondervorschrift der Ortsbestimmung zur Anwendung kommen. Unter den Voraussetzungen des § 3c UStG wird der Ort einer Lieferung dahin verlagert, wo sich der Gegenstand am Ende der Beförderung/Versendung befindet und damit eine Besteuerung im Land des Käufers vorgenommen. Der Unternehmer hat sich im anderen Mitgliedstaat steuerlich erfassen zu lassen und die dort geltenden materiell- und verfahrensrechtlichen Vorschriften des UStG zu beachten. Zwei Ziele bestimmen den Inhalt und den Aufbau dieses Beitrages: Zum einen werden die systematischen Grundsätze und Voraussetzungen des § 3c UStG dargestellt. Dazu werden Merksätze erarbeitet, die dem Anwender hilfreich bei der Lösung komplexer umsatzsteuerlicher Sachverhalte sein können. Zum anderen wird di...