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SteuerStud Nr. 11 vom Seite 660

EU-Umsätze, innergemeinschaftliche Lieferungen und Dienstleistungen

Fallstudie aus dem Bereich Umsatzsteuer

Felix Neumann und Andreas Thiel

Die Bedeutung der Umsatzsteuer für den Staatshaushalt wächst kontinuierlich. Sie ist zugleich eine komplizierte und extrem formalistische Steuer. Der Regelsteuersatz beträgt in Deutschland 19 %, in anderen Mitgliedstaaten der EU bis zu 27 %. Werden Umsätze als steuerfrei behandelt, obwohl sie nicht steuerfrei sind, oder entsprechen die Nachweise nicht den Vorschriften, können nicht unerhebliche Nachforderungen für einen Unternehmer entstehen.

I. Gegenstand der Fallstudie

Ausgangssachverhalt
Die Dress UP GmbH betreibt einen Onlineshop für Bekleidung mit Sitz in Berlin. Neben Endverbrauchern zählen zum Teil auch Zwischenhändler zum Kundenkreis der Dress UP GmbH. Sie kauft ihre Waren ausschließlich vom polnischen Zulieferer Ubranie Paradise (Sitz in Warschau). Der Warentransport aus Polen wird vorrangig von dem Speditionsunternehmen Expo 300 (Sitz in Warschau) besorgt und ausgeführt. Die Fallstudie geht insbesondere auf die umsatzsteuerliche Würdigung der Umsätze für die Dress UP ein und wird im weiteren Verlauf für Fallkonstellationen konkretisiert. Es wird allgemein unterstellt, dass die Dress UP die Steuer nach vereinbarten Entgelten gem. § 16 Abs. 1 Satz 1 UStG berechnet ...