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Ausweitung des Schuldzinsenabzugs nach Verkauf des Vermietungsobjekts
Mit seiner Entscheidung vom - IX R 45/13 NWB KAAAE-64191(DB 2014 S. 1112 = Kurzinfo StuB 2014 S. 427, in dieser Ausgabe) hat der BFH einen Werbungskostenabzug für Schuldzinsen eröffnet, die nach Veräußerung eines bislang vermieteten Objekts anfallen. Dies gilt ausdrücklich auch für nicht steuerbare Veräußerungen, d. h. Veräußerungen außerhalb der Spekulationsfrist.
Dieser Urteilsfall hat für alle noch offenen Fälle und damit auch für die laufende Erstellung der Einkommensteuer-Erklärungen 2013 Relevanz.
Der Urteilsfall: Die Kläger sind Eheleute; sie wurden in den Streitjahren 2009 und 2010 zusammen zur Einkommensteuer veranlagt. Der Kläger war, neben zwei weiteren Gesellschaftern, an einer GbR beteiligt, die im Jahr 1996 ein Mehrfamilienhaus errichtete. Dieses Mehrfamilienhaus diente nach Fertigstellung der Erzielung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung. Die GbR veräußerte das Mehrfamilienhaus nach Ablauf der Spekulationsfrist (§ 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG), und der Veräußerungspreis wurde dem Konto der GbR im Januar 2008 gutgeschrieben.
Der Erlös aus der nicht steuerbaren Veräußerung des Mehrfamilienhauses reichte jedoch nicht aus, um die im Zeitpunkt der Zahlung des Ver...