Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Bindungswirkung eines geänderten Grundlagenbescheids bei gleichzeitiger Aufhebung des Vorbehalts der Nachprüfung
Enthält ein geänderter Grundlagenbescheid zugleich eine Aufhebung des Vorbehalts der Nachprüfung und ist er damit nach § 164 Abs. 3 Satz 2 1. Halbsatz, § 181 Abs. 1 Satz 1 AO wie eine erstmalige Feststellung zu werten, dann ist sein Regelungsinhalt nach § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, § 182 Abs. 1 Satz 1 AO in vollem Umfang und ohne Bindung an in der Vergangenheit bereits erfolgte Übernahmen aus vorangegangenen Feststellungsbescheiden in den Folgebescheid zu übernehmen (Bezug: § 164 Abs. 3 Satz 2, § 175 Abs. 1 Satz 1, § 181 Abs. 1 Satz 1, § 182 Abs. 1 AO).
Dem Urteilsfall lag die Feststellung von Verlusten aus Wertpapierspekulationsgeschäften im Streitjahr 1992 zugrunde. Bei Umsetzung des erstmaligen, unter Vorbehalt der Nachprüfung stehenden Feststellungsbescheids 1992 im bestandskräftig gewordenen Einkommensteuerbescheid 1992 im J...BStBl 2005 II S. 26