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Körperschaftsteuer | Unzulässige Richtervorlage zum Entfallen eines Verlustvortrags nach einem sog. Mantelkauf
Mit Beschluss vom - 2 BvL 2/09 NWB IAAAE-63869 hat der Zweite Senat des BVerfG die Unzulässigkeit einer Richtervorlage des BFH festgestellt. Das Verfahren der konkreten Normenkontrolle betrifft eine Übergangsvorschrift aus dem KStG, die den zeitlichen Anwendungsbereich einer im Jahr 1997 verschärften Regelung zur Verhinderung des sog. Mantelkaufs definiert. Der BFH war der Auffassung, dass die in der Übergangsvorschrift enthaltene Stichtagsregelung nicht mit dem allgemeinen Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG vereinbar sei. Der Vorlagebeschluss entspricht jedoch nicht den Begründungsanforderungen zur Verfassungswidrigkeit der vorgelegten Norm; er setzt sich nicht ausreichend mit der einschlägigen fach- und verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung auseinander.
Sachverhalt und Verfahrensgang
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