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Schuldenkonsolidierung (HGB, IFRS)
1. Begriff und Anwendungsbereich
Bei einem Konzernabschluss gilt die Fiktion der rechtlichen Einheit aller einbezogenen Konzernunternehmen. Sämtliche Transaktionen und am Bilanzstichtag noch bestehende offenen Salden zwischen vollkonsolidierten Konzernunternehmen sind daher zu eliminieren. Dazu gehören auch Forderungen, Verbindlichkeiten und Rechnungsabgrenzungsposten. Die entsprechende Technik zur Eliminierung der konzerninternen Forderungen, Verbindlichkeiten und Rechnungsabgrenzungsposten heißt Schuldenkonsolidierung.
Hoffmann/Lüdenbach, NWB Kommentar Bilanzierung, 15. Aufl. 2023, § 303
Lüdenbach/Hoffmann/Freiberg, Haufe IFRS-Kommentar, 21. Aufl. 2023, § 32 Tochterunternehmen im Konzern- und Einzelabschluss, Rz. 127-143
Störk/Deubert in Grottel et al. (Hrsg.), Beck'scher Bilanz-Kommentar, 13. Aufl. 2022, § 303 HGB
Theile/Behling, Weitere Konsolidierungsmaßnahmen (IFRS 10, IAS 28), in Heuser/Theile (Hrsg.), IFRS-Handbuch, 6. Aufl. 2019, Rz. 40.20-40.27
Das Tochterunternehmen T hat dem Mutterunternehmen M Ende x1 Waren zum Buchwert von 200 T€ verkauft. Die Waren wurden am Abschlussstichtag bereits geliefert, aber noch nicht bezahlt. In der Summenbilanz bestehen daher sowohl Forderungen (von T) als auch Verbindlichkeiten (von M) i. H. von 200 T€. Wird der Konzern als rechtliche Einheit betrachtet, hat kein Verkauf (außerhalb des Konzerns) stattgefunden und ein Schuldverhältnis besteht nicht. Die entsprechenden Forderungen und Verbindlichkeiten sind zu eliminieren.
Anzuwenden ist die Schuldenkonsolidierung auf alle vollkonsolidierten Tochterunternehmen und mittels der anteilmäßigen Konsolidierung einbezogenen Gemeinschaftsunternehmen. Für Unternehmen, die nach der Equity-Methode bewertet werden, kommt die Schuldenkonsolidierung nicht in Betracht.
Rechtsgrundlage für den HGB-Konzernabschluss ist § 303 HGB und für den IFRS-Konzernabschluss IFRS 10.B86c.
2. Vorgehen ohne Aufrechnungsdifferenzen
Konzerninterne Forderungen, Verbindlichkeiten und RAP werden erfolgsneutral eliminiert, wenn die entsprechenden Beträge bei den Konzernunternehmen gleich hoch sind.
Um die Forderung und die Verbindlichkeit i. H. von 200 T€ zu eliminieren, werden die Beträge miteinander verrechnet.
Konsolidierungsbuchung (hier mit präziser Kontenbezeichnung): Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 200 T€ an Forderungen gegen verbundene Unternehmen 200 T€
Darüber hinaus sind im Beispiel auch die Umsatzerlöse und der Materialaufwand im Rahmen der Aufwands- und Ertragskonsolidierung zu eliminieren.