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Aufwands- und Schuldenkonsolidierung bei assoziiertem Unternehmen?
I. Sachverhalt
Anfang 01 beteiligt sich M mit einer Einlage von 400 (entsprechend 40 %) an der Gründung des assoziierten Unternehmens AU. Die AU beliefert zunächst mit hoch positiven Cashflows Dritte, ab Herbst 01 aber auch für insgesamt 3.000 die M. Die Rechnungen werden erst Anfang 02 beglichen. Sämtliche von AU bezogenen Güter veräußert M noch in 01 weiter, so dass eine Zwischenergebniseliminierung nicht notwendig ist.
AU erzielt in 01 ein Ergebnis von 1.500 und weist zum Jahresende ein Eigenkapital von 1.000 (aus Gründung) +1.500 (aus Jahresüberschuss) = 2.500 aus. Nach bisherigem Recht entwickelte sich der equity-Ansatz wie folgt:
Tabelle in neuem Fenster öffnen
Mitte 01: | Per Anteil an AU 400 an Geld 400 |
: | Per Anteil an AU 600 an Ergebnis aus AU
600 |
Daraus ergibt sich per ein Wert von 400 + 600 = 1.000 GE. Dies entspricht 40 % des Eigenkapitals der AU.
Der BilRUG-RefE verlangt jedoch, bei der equity-Methode nicht nur wie bisher § 304 HGB (Zwischenergebniseliminierung), sondern auch §§ 303 und 305 HGB (Schulden- und Aufwandskonsolidierung) entsprechend anzuwenden.
II. Fragestellung
Wie könnte eine Aufwands- und Schuldenkonsolidierung nach BilRUG-RefE im Konze...