1) Gutgeschriebene und stehen gelassene, d.h. wiederangelegte (Schein-)Renditen aus sog. Schneeballsystemen können zu Einnahmen
aus Kapitalvermögen führen.
2) Diese Einnahmen fließen auch zu, wenn der Verpflichtete im Zeitpunkt der Wiederanlage zur Auszahlung der "Renditen" bereit
und fähig ist.
3) Für die Besteuerung ist ohne Belang, dass der Anleger bei Kenntnis der tatsächlichen Umstände des Systems die (Wieder)Anlage
nicht getätigt hätte.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BB 2014 S. 1302 Nr. 22 DB 2014 S. 11 Nr. 22 DB 2014 S. 1233 Nr. 22 EFG 2014 S. 1096 Nr. 13 EStB 2014 S. 454 Nr. 12 NWB-Eilnachricht Nr. 22/2014 S. 1626 StBW 2014 S. 446 Nr. 12 AAAAE-65282
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