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NWB direkt Nr. 22 vom Seite 592

Hinweispflicht des Steuerberaters bei Insolvenzverdacht

Dr. Thomas Ditges

[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB MAAAE-65025 Mit  NWB UAAAE-59287 bekräftigt, ordnet und präzisiert der BGH die Hinweis-, Aufklärungs- und Schadensverhütungspflichten des Steuerberaters bei Verdacht der Insolvenzreife der Kapitalgesellschaft. Während die allgemeine steuerliche Beratung keine Hinweispflicht begründe, müsse der steuerliche Berater bei konkreter Konfrontation mit der Frage der Insolvenzreife einen Weg aufzeigen.

Ausführlicher Beitrag s..

Sachverhalt: Insolvenzreife wurde thematisiert

Die Gesellschafter-Geschäftsführerin hatte die Anmeldung der Insolvenz verschleppt. Sie haftete dem Insolvenzverwalter. Deshalb nahm sie den Steuerberater in Anspruch. Der hatte die Jahresabschlüsse erstellt, ohne Insolvenzantragspflichten anzusprechen, im Bilanzgespräch allerdings die Insolvenzreife thematisiert. [i]Ditges, NWB 35/2013 S. 2807 Vor der neuen höchstrichterlichen Rechtsprechung hatten die Untergerichte die Klage abgewiesen. Nach Zurückverweisung hat der BGH die Verurteilung soeben bekräftigt ( NWB UAAAE-59287).

Grundfall: „Mandat allgemeinen Zuschnitts“ begründet keine Hinweispflicht

[i]Privilegierung des SteuerberatersIm Grundsatz befestigt der BGH die P...