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Prüfung der Insolvenzreife und Haftung des Steuerberaters
BGH konkretisiert Haftungsrisiken des Steuerberaters bei Erstellung der Steuerbilanz
[i]Zu den Beratungsrisiken in der Insolvenz Hölscheidt, NWB 13/2013 S. 944Mit Urteil vom - IX ZR 204/12 NWB TAAAE-39856 hat der BGH die Abgrenzung zwischen Pflichten des Steuerberaters aus Anlass der Erstellung des Jahresabschlusses und solchen aus Anlass insolvenzrechtlicher Beratung bei verspäteter Insolvenzantragstellung differenziert. [i]Pape/Uhländer, Kommentar zum Insolvenzrecht, NWB Verlag Herne, 2012, ISBN: 978-3-482-62881-7Während die allgemeine steuerliche Beratung der GmbH keine Pflicht zur Überprüfung der Insolvenzreife mit sich bringe, zeigten besondere Umstände des Streitfalls den Auftrag zur insolvenzrechtlichen Betrachtung durch den Steuerberater auf. Die erschließe die haftungsrechtliche Verantwortung gegenüber der GmbH.
In der NWB-Datenbank (Login über www.nwb.de) kann unter der NWB DokID NWB PAAAC-96021 ein Mandantenmerkblatt „Pflichten eines Geschäftsführers in der Unternehmenskrise” aufgerufen werden.
I. Sachverhalt und Entscheidung
[i]Aussage des Steuerberaters, dass die „Überschuldung rein bilanzieller Natur sei”Der Insolvenzverwalter der GmbH nahm deren Steuerberater auf Schadensersatz in Anspruch. Dieser hatte den Jahresabschluss mit Ausweis eines nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrags erstellt, außerdem einen Bilanzbericht verfasst. Darin kommentierte er die Unterbilanz als „Überschuldung rein bilanzieller Natur”. Die Wertung begründete er mit dem...