Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Arbeitshilfe - Stand: 09.05.2014

Reverse-Charge-Verfahren

Matthias Trinks

Als Reverse-Charge-Verfahren wird die Umkehr der Steuerschuldnerschaft auf den Leistungsempfänger für im Inland steuerbare Umsätze bezeichnet. Diese tritt nur in den gesetzlich benannten Fällen ein (§ 13b UStG). Es besteht kein Wahlrecht zur Anwendung.

Das nachfolgende Schaubild veranschaulicht, wann das Reverse-Charge-Verfahren zur Anwendung kommt.


Testen Sie kostenfrei eines der folgenden Produkte, die das Dokument enthalten:

NWB Lohn, Deklaration & Buchhaltung
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen