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NWB Nr. 20 vom Seite 1478

Werbungskostenabzug von „Überzahlungen“ des Arbeitnehmers bei Firmenwagennutzung

Lukas Hilbert

Die Überlassung eines Firmenwagens auch zur außerdienstlichen Nutzung ist in der Regel eine für beide Arbeitsvertragsparteien attraktive Angelegenheit. Über die 1 %-Regelung kann relativ unkompliziert abgeltend versteuert werden, eine Bestimmung des tatsächlichen individuellen Nutzungsvorteils erübrigt sich. Insbesondere aufgrund betriebswirtschaftlicher Erwägungen fordern jedoch nicht wenige Unternehmen eine Kostenbeteiligung des Arbeitnehmers.

Über einen solchen Fall musste jüngst der 5. Senat des FG Baden-Württemberg befinden (Urteil vom - 5 K 284/13 NWB GAAAE-61489). Der dortige Kläger hatte von seinem Arbeitgeber einen VW Golf mit diversen Sonderausstattungen wie Klimaanlage, Standheizung und Xenonscheinwerfern zur Verfügung gestellt bekommen. Nach der Firmenwagenregelung war die Nutzung auch für rein private Fahrten sowie für solche zwischen Wohnung und Arbeitsstätte erlaubt. Der Kläger war zur Entrichtung eines monatlichen Eigenanteils verpflichtet, der vom jeweiligen Beschäftigungsgrad des Firmenwageninhabers und dem tatsächlich gezahlten Nettorechnungspreis des Kfz („Nettolistenpreis ohne MwSt. + Kosten für Überführung und Zulassung sowie Sonderzubehör ...