Abzug der Nutzungsvergütung für einen Dienstwagen als Werbungskosten
Leitsatz
Die von dem Arbeitnehmer an den Arbeitgeber gezahlte Zuzahlung für die Nutzung eines Dienstwagens, die über dem nach der Fahrtenbuchmethode
ermittelten privaten Nutzungswert liegt, ist in voller Höhe als Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbstständiger
Arbeit abzuziehen.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BB 2014 S. 1366 Nr. 23 BBK-Kurznachricht Nr. 13/2014 S. 604 DStR 2015 S. 8 Nr. 9 DStRE 2015 S. 395 Nr. 7 EFG 2014 S. 896 Nr. 11 GStB 2014 S. 203 Nr. 6 KÖSDI 2014 S. 18910 Nr. 7 NWB-Eilnachricht Nr. 17/2014 S. 1261 NWB-Eilnachricht Nr. 20/2014 S. 1478 GAAAE-61489
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