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Minderheitenanteile beim assoziierten Unternehmen
I. Sachverhalt
Die U GmbH hält neben diversen Beteiligungen an Tochterunternehmen eine bedeutsame Beteiligung von 20 % am assoziierten Unternehmen aU. Die Beteiligung besteht seit Gründung der aU und wird im Konzernabschluss der U gem. § 312 HGB at equity konsolidert.
Die aU selbst hat sich vor einigen Jahren mit je 80 % an der Gründung zweier im Verhältnis zu ihr als Tochter zu qualifizierenden Unternehmen TU-1 und TU-2 beteiligt und stellt selbst einen Konzernabschluss auf. Per beträgt das Eigenkapital im Konzernabschluss der aU 8 Mio €. Davon entfallen 2 Mio € auf die Minderheit (§ 307 HGB). In 02 erzielt der aU-Konzern ein ausgeglichenes Ergebnis. Am erwirbt die aU die restlichen 20 % an der TU-1 für einen Kaufpreis von 1,5 Mio €. Im Konzernabschluss der aU wird dieser Vorgang wie folgt berücksichtigt:
Reduktion des Minderheitenanteils von 2 auf 1 Mio €,
Ansatz einer Kaufpreisverbindlichkeit von 1,5 Mio €.
Noch offen ist, wie der Unterschiedsbetrag von 0,5 Mio € behandelt werden soll.
II. Fragestellungen
Wie hoch ist der equity-Ansatz zum ?
Wie und mit welcher evtl. GuV-Wirkung entwickelt er sich zum weiter?