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KSR Nr. 5 vom Seite 3

Steuerstundungsmodelle

Keine Verletzung des verfassungsrechtlichen Bestimmtheitsgebots durch die Verlustausgleichsbeschränkung des § 15b EStG

Sascha Spieker

§ 15b EStG ist bezogen auf das Tatbestandsmerkmal einer „modellhaften Gestaltung“ hinreichend bestimmt und insoweit verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden. Für die Annahme eines Steuerstundungsmodells ist es jedoch erforderlich, dass aufgrund einer modellhaften Gestaltung steuerliche Vorteile in Form negativer Einkünfte erzielt werden sollen. Maßgeblich ist hierbei die Perspektive des Anbieters, wonach dem Steuerpflichtigen die Möglichkeit der Verlustverrechnung geboten werden soll. Dazu muss der Initiator das vorgefertigte Konzept auf die Erzielung negativer Einkünfte ausrichten, so dass der wirtschaftliche Erfolg des Konzepts auf entsprechenden Steuervorteilen aufbaut. Die Darlegungs- und Feststellungslast für das In-Aussicht-Stellen von Steuervorteilen in Form steuerlicher Verluste für den potentiellen Kunden liegt beim Fiskus.

Fallgestaltung

Im entschiedenen Fall war ein bereits bestehendes Vertriebskonzept für Leasingfonds mit Blick auf den durch das Gesetz zur Beschränkung der Verlustverrechnung im Zusammenhang mit Steuerstundungsmodellen vom (BGBl 2005 I S. 3683) neu eingefügten § 15b EStG angepasst worden. Das Konzept sah die Beteiligung an einem geschlossenen Leasingfonds in der ...