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Arzthaftung: Nichtbeachtung einschlägiger Fachliteratur kann als grober Behandlungsfehler gewertet werden
Ein Arzt ist
verpflichtet, sich auf seinem Fachgebiet regelmäßig weiterzubilden.
Wissenschaftlich gesicherte Erkenntnisse, die in einer führenden
Fachzeitschrift veröffentlich werden, muss er zeitnah im Berufsalltag umsetzen.
Versäumt er diese Pflicht, kann dies zu einem groben Behandlungsfehler führen
und einen Schmerzensgeldanspruch des Patienten auslösen.
Dies entschied das OLG Koblenz und sprach im konkreten Fall einer Patientin, die nach einer Operation drei Tage an einer heftigen, vermeidbaren Übelkeit, litt, ein Schmerzensgeld zu.
Im Streitfall hatte sich die 46-jährige Klägerin einem gynäkologischen Eingriff unterziehen müssen. Vor der Operation hatte sie darauf hingewiesen, dass sie die üblichen Narkosemittel nicht vertrage. Infolge der Intubationsnarkose litt sie im Anschluss an die Operation drei Tage lang an heftiger Übelkeit mit Erbrechen. Wegen dieser und anderer Operationsfolgen klagte sie gegen das Krankenhaus und den operierenden Arzt auf Schmerzensgeld.
Die Vorinstanz, das LG Main, wies die Klage ab. Die Berufung gegen dieses Urteil hatte überwiegend Erfolg. Das OLG Koblenz konnte zwar weder einen Aufklärungsfehler noch einen Behandlu...