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Die Position von EU-Kommission und EuGH zu steuerlichen Beihilfen
Das Damoklesschwert der Feststellung einer europarechtswidrigen steuerlichen Maßnahme
Aus Art. 107 Abs. 1 AEUV folgt ein weites Verständnis des Beihilfebegriffs und dieser umfasst auch Steuervergünstigungen (Cremer in: Calliess/Ruffert, EUV/AEUV, 4. Aufl. 2011, Art. 107 AEUV, Rn. 10; EU-Kommission, Bekanntmachung über die Durchsetzung des Beihilferechts durch die einzelstaatlichen Gerichte vom , 2009/C 85/01 [im Folgenden: Kommission, 2009/C 85/01], Tz. 11). In der Literatur mangelt es zwar nicht an der Befassung mit dem Steuerrecht im Lichte des Beihilferechts (zuletzt Ismer/Karch, IStR 2014 S. 130, 131 m. w. N.). Ein besonderer Schwerpunkt lag und liegt in Deutschland insoweit auf der Diskussion der Beihilfequalität, mithin der Selektivität des § 8c Abs. 1a KStG (vgl. zuletzt insbesondere Hackemann/Sydow, IStR 2013 S. 786). Gleichwohl fällt auf, dass bislang in der Literatur eine Auseinandersetzung mit der unionsrechtlichen Beihilfethematik im Hinblick auf deren steuerrechtliche Implikationen im Wesentlichen punktuell, bezogen auf bestimmte steuerrechtliche Aspekte erfolgte. Als grundlegend ist insoweit der Beitrag von Blumenberg/Kring zu werten, der unter dem Eindruck der aktuellen Beihilfethematik des § 8c Abs. 1a KStG eine umfassende Darstellung der beiden Rechtssphären des Beihilfe- und des St...