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IWB Nr. 21 vom Seite 784

Defizitäre Sachverhaltsermittlung und gesetzesinkongruente Rechtsanwendung durch nationale Finanzbehörden

Individueller Steuervorteil als Beihilfe i. S. des EU-Rechts

Prof. Dr. Mike Wienbracke

Die Sensibilisierung der Steuerrechtspraxis für das europäische Beihilfenrecht steigt kontinuierlich. Während in den einschlägigen Publikationen zu diesem Themenkreis gemeinhin die Konformität insbesondere von nationalen Steuergesetzen mit den Art. 107 f. AEUV im Fokus der Betrachtung steht, soll nachfolgend die Ebene der Steuerrechtsanwendung in den Blick genommen werden. Denn auch eine unzutreffende finanzbehördliche Sachverhaltsermittlung und/oder Gesetzesanwendung im Einzelfall kann – unabhängig von ihrer jeweiligen äußeren Einkleidung – der Sache nach als grundsätzlich unionsrechtswidrige Beihilfe zu qualifizieren sein.

Eine Kurzfassung des Beitrags finden Sie in .

I. Maßstäblichkeit der Art. 107 f. AEUV für das nationale Steuerrecht

[i]Nur eingeschränkte EU-Kompetenz für den Erlass von Sekundärrecht im Bereich der direkten SteuernNach dem in Art. 5 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 EUV verankerten Prinzip der begrenzten Einzelermächtigung „wird die Union nur innerhalb der Grenzen der Zuständigkeiten tätig, die die Mitgliedstaaten ihr in den Verträgen zur Verwirklichung der darin niedergelegten Ziele übertragen haben. Alle der Union nicht in den Verträgen übertragenen Zuständigkeiten verbleiben bei den Mitgliedstaaten“. Im Gegensatz z...