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Bilanzierungsfragen bei Beihilfen
I. Zum Gegenstand
Beihilfen als Instrument der Wirtschaftspolitik sind allgegenwärtig. Man muss nur an den Bereich maroder Banken oder das Geschäftsverhalten spanischer Fußball-Proficlubs denken. Immer mehr in den Mittelpunkt der Diskussion gelangt dabei der Bereich der steuerlichen Beihilfen in Form von als unberechtigt angesehenen Steuervergünstigungen. „Flaggschiff“ zur Illustration der steuerlichen Seite des Beihilferechts ist der Effekt des Sanierungserlasses auf die Steuerschuld.
II. Die Rechtslage
1. Definition
In den Art. 107 ff. AEUV sind die europarechtlichen Normen für das Beihilfewesen niedergelegt.
Eine Maßnahme ist als Beihilfe zu würdigen, wenn kumulativ folgende Voraussetzungen gegeben sind:
Begründung eines Vorteils für den Begünstigten;
Gewährung des Vorteils aus staatlichen Mitteln;
die Maßnahme verzerrt den Wettbewerb und beeinträchtigt den Handel zwischen den Mitgliedstaaten;
die Maßnahme ist selektiv.
Dargestellt anhand des inkriminierten Beihilfecharakters des Sanierungserlasses gilt Folgendes: Anders als bei Subventionen fallen unter den Beihilfebegriff nicht nur positive Leistungen, sondern auch Maßnahmen, ...