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Vorwarnung und Entwarnung zugleich: Personenhandelsgesellschaften betreiben kein Bankeinlagengeschäft
Anmerkungen zum Merkblatt der BaFin vom 11. 3. 2014
Nachdem im Jahr 2013 ein Urteil des BGH zur Beurteilung von Einlagen der Gesellschafter bei einer Personengesellschaft zu Unruhe und Rechtsunsicherheit bei allen Beteiligten geführt hat, hat die BaFin mit Schreiben vom Entwarnung gegeben : Danach betreiben Personengesellschaften grundsätzlich kein erlaubnispflichtiges Bankeinlagengeschäft. Gleichwohl ist Vorsicht geboten. Denn einerseits lässt die Rechtsprechung des BGH erkennen, wie weit dieser den Schutz von Einlagen verstanden wissen möchte, andererseits verdeutlicht das Urteil die „Risiken“, die sich im Zusammenhang mit Gesellschaftereinlagen ergeben können. Auch wenn durch das aktuelle Merkblatt der BaFin zunächst Ruhe eingekehrt ist, müssen die weiteren Entwicklungen aufmerksam verfolgt werden.
Gehrmann, infoCenter, Personengesellschaft NWB TAAAB-17518
Mit ihrem aktuellen Schreiben vom hat die BaFin Entwarnung gegeben: Danach betreiben Personengesellschaften grundsätzlich kein erlaubnispflichtiges Bankeinlagengeschäft.
Hintergrund war das . Nach Ansicht des BGH betreibt eine Personengesellschaft unter bestimmten Voraussetzungen bei stehengelassenen Geldern der G...