Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Entwurf des neuen DRS-Standards zum Konzerneigenkapital
Präzisierungen und Neuerungen durch E-DRS 29
Am veröffentlichte der DRSC den Standardentwurf E-DRS 29 „Konzerneigenkapital“ zwecks öffentlicher Stellungnahme auf seiner Homepage . Dieser Standardentwurf soll nach seiner Verabschiedung an die Stelle des gegenwärtig gültigen DRS 7 „Konzerneigenkapital und Konzerngesamtergebnis“ treten. Hierin präzisiert der DRSC insbesondere die Abbildung des Erwerbs und der Wiederausgabe eigener Anteile auf Basis der handelsrechtlichen Vorschriften des § 272 Abs. 1a und b HGB. Bemerkenswert sind insbesondere die Vorschläge des DRSC zur Darstellung des Konzerneigenkapitals für in der Rechtsform einer Personenhandelsgesellschaft geführte Mutterunternehmen, der damit eine im handelsrechtlichen Schrifttum bislang kaum geführte Diskussion anstößt. Die Kommentierungsfrist endet am .
Frank/Utz, infoCenter, Eigenkapital bei Kapitalgesellschaften (HGB) NWB AAAAE-47368
Was bezweckt der DRSC mit dem Entwurf eines DRS 29?
Was ist im Speziellen im E-DRS 29 geregelt?
Was ist zusätzlich hinsichtlich der Behandlung des Konzerneigenkapitals anzumerken?
I. Motivation zur Veröffentlichung eines neuen DRS-Standardentwurfs zum Konzerneigenkapital
[i]Ott, Steuerrechtliche Behandlung des Erwerbs eigener Anteile, StuB 2014 S. 163NWB DAAAE-56880 Höhmann, Erwerb eigener Anteile, KSR 1/2014 S. 10NWB XAAAE-51999 Künkele/Zwirner/König, Eigenkapitaldarstellung bei Personenhandelsgesellschaften, StuB 2014 S. 3NWB GAAAE-52057 Hof...