Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
KSR Nr. 1 vom Seite 10

Erwerb eigener Anteile

Steuerrechtliche Konsequenzen bei Gesellschaft und Anteilseigner

Axel Höhmann

Mit dem Einfügen von § 272 Abs. 1a und 1b HGB durch das Gesetz zur Modernisierung des Bilanzrechts (BilMoG) vom (BGBl 2009 I S. 1102) wurde der handelsbilanzielle Ausweis eigener Anteile rechtsformunabhängig geregelt. Die Finanzverwaltung hat nun zu den steuerrechtlichen Konsequenzen der Neuregelung Stellung genommen.

Handelsrechtliche Grundlagen nach BilMoG

Der Nennbetrag der eigenen Anteile ist nach § 272 Abs. 1a HGB auf der Passivseite in der Vorspalte offen von dem Posten „Gezeichnetes Kapital“ abzusetzen. Zudem enthält § 272 HGB weitere Regelungen zum Erwerb und zur Veräußerung eigener Anteile.

Beim Erwerb eigener Anteile handelt es sich wirtschaftlich betrachtet nicht um einen Anschaffungsvorgang, sondern um eine Kapitalherabsetzung. Bei der Veräußerung der eigenen Anteile durch die Gesellschaft handelt es sich wirtschaftlich um eine Kapitalerhöhung. Das „Gezeichnete Kapital“ wird in Höhe des Nennbetrags dieser Anteile wieder ausgewiesen. Aufwendungen im Zusammenhang mit dem Erwerb und der Veräußerung eigener Anteile stellen handelsrechtlich Aufwand des Geschäftsjahres dar. Ein Unterschiedsbetrag zwischen dem anteiligen Nennbetrag der eigenen Anteile und der Gegenleistung für den Erwerb dieser Anteile ist bis zur ...