Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
EuGH-Vorlagen zum Vorsteuerabzug einer Führungsholding
Vereinbarkeit der umsatzsteuerlichen Organschaft mit dem Grundsatz der Rechtsformneutralität
Bei einer Führungsholding handelt es sich um eine Gesellschaft, die über das Halten von Beteiligungen an Tochtergesellschaften hinaus auch aktiv in das laufende Tagesgeschäft dieser Tochtergesellschaften eingreift. Der BFH hat dem EuGH in zwei Streitfällen identische Fragen vorgelegt. In beiden Fällen geht es zum einen um den Vorsteuerabzug von Holdinggesellschaften aus Leistungsbezügen für Kapitalbeschaffungsmaßnahmen und zum anderen um die Frage, ob auch eine Personengesellschaft unselbständige Organgesellschaft im Rahmen einer Organschaft sein kann.
Sachverhalt
In den beiden Streitfällen erbrachten die Führungsholdings an ihre beherrschten Tochter-Personengesellschaften in der Rechtsform der GmbH & Co. KG (deren Gegenstand ist die Schifffahrt) umsatzsteuerpflichtige Dienstleistungen, zum Teil gewährten sie auch verzinsliche Kredite. Zur Finanzierung ihrer Geschäftstätigkeit und des Erwerbs der Anteile an den Tochtergesellschaften bezogen die Holdings ihrerseits Dienstleistungen von anderen Unternehmen (z. B. die Erstellung eines Ausgabeprospekts und Rechtsberatungsleistungen). Die Holdings begehrten für diese mit Umsatzsteuer belasteten Dienstleistung...