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BFH 21.11.2013 IX R 23/12, BBK 7/2014 S. 315

Steuerrecht | Vorlagebeschluss des BFH zum häuslichen Arbeitszimmer

Der IX. Senat des BFH hat den Großen Senat des BFH angerufen und fragt an, ob die Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer anteilig abgezogen werden können, wenn das Arbeitszimmer sowohl beruflich als auch privat genutzt wird.

[i]Gemischte Nutzung des ArbeitszimmersIm Streitfall geht es um einen Vermieter, der sein häusliches Arbeitszimmer zu 60 % für seine Immobilienverwaltung und zu 40 % privat nutzt. Der IX. BFH-Senat möchte 60 % der Kosten als Werbungskosten anerkennen. Ob dies zutreffend ist, muss nun der Große Senat entscheiden.

Hinweis:

[i]Wegfall des AufteilungsverbotsBislang verlangte der BFH eine ausschließliche oder zumindest nahezu ausschließliche berufliche bzw. betriebliche Nutzung des Arbeitszimmers . An diesem Erfordernis kann nun aber seit dem weitgehenden Wegfall des Aufteilungs- und Abzugsverbots im Sinne vo...