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FG Münster 10.10.2013 2 K 4112/12 E, BBK 7/2014 S. 316

Bilanzierung | Pflicht zur Vorlage einer Datei mit Barverkäufen

Nach dem FG Münster ist ein bilanzierender Apotheker zur Vorlage einer Datei, die die einzelnen Barverkäufe enthält, nicht verpflichtet, wenn er die laufenden Bareinnahmen durch Tagesendsummenbons (Z-Bons) ordnungsgemäß festgestellt hat.

Ein Apotheker hatte im Rahmen eines Warenwirtschaftssystems (WWS) eine entsprechende Verkaufsdatei geführt und zudem die Bareinnahmen durch Z-Bons festgestellt. Als der Außenprüfer die [i]Verkaufsdatei war Teil des WWS Verkaufsdatei nach § 147 Abs. 6 AO verlangte, verweigerte der Apotheker die Herausgabe – zu Recht, befand das FG. Denn es handelte sich bei der Verkaufsdatei um eine freiwillig geführte Aufzeichnung. [i]Keine Vorlagepflicht für freiwillige AufzeichnungenDie Vorlagepflicht im Rahmen einer digitalen Außenprüfung nach § 147 Abs. 6 AO darf aber nicht davon abhängig sein, ob der Steuerpflichtige freiwillige Aufzeichnungen führt. Es genügte...