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Neuregelung des Verbraucherschutzes – Umsetzung der EU-Verbraucherrechterichtlinie
[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB VAAAE-60408 Das Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie wird am in Kraft treten und einige grundlegende Änderungen zum Verbraucherschutz enthalten. Die hiervon betroffenen Unternehmer müssen ihre Geschäftsmodelle auf die Neuerungen hin anzupassen. Kernpunkte der Neuregelung sind ein sehr detailliertes System von Informationspflichten des Unternehmers, spezielle Regeln für Verträge, die außerhalb von Geschäftsräumen oder im Fernabsatz geschlossen werden und eine Neugestaltung des Widerrufsrechts des Verbrauchers.
Ausführlicher Beitrag s..
Verträge mit eingeschränktem Verbraucherschutz
[i]Unterschiedlicher Umfang der Informationspflichten des Unternehmers, je nach VertragstypBei bestimmten Vertragstypen, bei denen der Verbraucherschutz grds. nicht eingreift, gelten jedoch die Vorgaben, dass der Unternehmer bei Telefonanrufen auf den geschäftlichen Zweck und seine Identität hinweisen muss und bestimmte Entgelte nur unter besonderen Bedingungen verlangt werden können. Bei den betroffenen Vertragstypen handelt es sich um Verträge, bei denen der Verbraucher bereits durch spezielle Richtlinien geschützt wird oder bei denen der Verbraucherschutz für nicht erforderlich angesehen wird.