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NWB Nr. 14 vom Seite 1003

Neuregelung des Verbraucherschutzes – Umsetzung der EU-Verbraucherrechterichtlinie

Unternehmer müssen ihre Geschäftsmodelle umstellen

Professor Dr. Michael Frings

[i]Zur „Buttonlösung“ Frings, NWB 23/2012, S. 1912Der deutsche Gesetzgeber hat die EU-Richtlinie 2011/83/EU (ABl EU 2011 Nr. L 304 S. 64) über die Rechte der Verbraucher nun vollständig in nationales Recht überführt, nachdem er bereits zuvor einen Teilbereich der Richtlinie mit dem Gesetz gegen Kostenfallen im Internet („Buttonlösung“) umgesetzt hatte. Das „Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie und zur Änderung des Gesetzes zur [i]Zum Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken Frings, NWB 11/2014 S. 769 Regelung der Wohnungsvermittlung“ (BGBl 2013 I S. 3642) wird am in Kraft treten. Kernpunkte der gesetzlichen Neuregelung sind zum einen die Umgestaltung der grundlegenden Informationspflichten des Unternehmers und allgemeine Grundsätze für Verbraucherverträge im stationären Handel. Zum anderen sind spezielle Regelungen für Verträge, die außerhalb von Geschäftsräumen oder im Fernabsatz geschlossen werden, vereinheitlicht, das Widerrufsrecht bei Verbraucherverträgen neu strukturiert und einige Vorschriften des Kaufrechts abgeändert worden.

Eine Kurzfassung dieses Beitrags finden Sie in .

I. Anlass und Zielsetzung der gesetzlichen Neuregelung

[i]Der grenzüberschreitende Handel im Fernabsatz und Direktvertrieb hat nur geringfügig zugenommenAnlass für die neue Verbraucherrechterichtlinie waren die Erfahru...