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EuGH-Vorlage zum Vorsteuerabzug einer Führungsholding und zur Organschaft
; vgl. auch Entscheidung des XI. Senats vom 11. 12. 2013 – XI R 38/12 (beide veröffentlicht am 5. 3. 2014)
Neben der Frage eines möglichen Vorsteuerabzuges einer sog. Führungsholding und etwaiger Vorsteueraufteilungsmethoden hinsichtlich ihrer wirtschaftlichen und nichtwirtschaftlichen Tätigkeiten hat der BFH die Vereinbarkeit der umsatzsteuerlichen Organschaft mit dem Grundsatz der Rechtsformneutralität thematisiert.
A. Leitsätze
1. Nach welcher Berechnungsmethode ist der (anteilige) Vorsteuerabzug einer Holding aus Eingangsleistungen im Zusammenhang mit der Kapitalbeschaffung zum Erwerb von Anteilen an Tochtergesellschaften zu berechnen, wenn die Holding später (wie von vornherein beabsichtigt) verschiedene steuerpflichtige Dienstleistungen gegenüber diesen Gesellschaften erbringt?
2. Steht die Bestimmung über die Zusammenfassung mehrerer Personen zu einem Steuerpflichtigen in Art. 4 Abs. 4 Unterabs. 2 der Richtlinie 77/388/EWG einer nationalen Regelung entgegen, nach der (erstens) nur eine juristische Person – nicht aber eine Personengesellschaft – in das Unternehmen eines anderen Steuerpflichtigen (sog. Organträger) eingegliedert werden kann und die (zweitens) voraussetzt, dass diese juristische Person finanziell, wirtschaftlich und organisatorisch (im Sinne ...