Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Gesellschafterfinanzierung und unerlaubte Bankgeschäfte
[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB NAAAE-59836 Personenhandelsgesellschaften, bei denen Gesellschafter Guthaben auf Privat- und Verrechnungskonten in nicht unerheblichem Umfang unterhalten, können Einlagengeschäfte i. S. von § 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 KWG betreiben, die einer Erlaubnispflicht unterliegen (§ 32 Abs. 1 Satz 1 KWG). Der Begriff des Einlagengeschäfts ist sehr weit; dieser Umstand stellte nach bisheriger Auffassung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) auch die klassische Gesellschafterfinanzierung bei Personengesellschaften infrage. In einem kürzlich veröffentlichten Urteil kam der NWB RAAAE-35214) zu dem Ergebnis, dass die Organe der Komplementär-GmbH einer in die Insolvenz geratenen GmbH & Co. KG Bankgeschäfte ohne aufsichtsbehördliche Erlaubnis geführt und damit gegen § 32 Abs. 1 Satz 1 KWG verstoßen hatten. Als haftungsbegründend für die Geschäftsführer sah der BGH dabei das Betreiben von unerlaubten Bankgeschäften aufgrund des darlehensweisen Stehenlassens von Winzergeldern an. Dieses Urteil hat in der Praxis [i]BaFin – Merkblatt „Hinweise zum Tatbestand des Einlagengeschäfts“, Stand: 3/2014, abrufbar unter: www.bafin.deerhebliche Aufmerksamkeit erfahren. Die BaFin hat die nach Veröffentlichung des vorgenannten Urteils geführte Diskussion zum Anlass genommen, am ein neu gefasstes Merkblatt zu veröf...