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Einkommensteuer | Fremdwährungsguthaben als Gegenleistung für die Veräußerung von Wertpapieren
Nach dem werden mit der Entgegennahme eines Fremdwährungsguthabens als Gegenleistung für die Veräußerung von Wertpapieren beide Wirtschaftsgüter getauscht, d. h. die Wertpapiere veräußert und das Fremdwährungsguthaben angeschafft.
Die Klägerin, eine vermögensverwaltende GbR, erwarb am für rd. 1 Milliarde DM US-Dollar zum Kurs von 1,81463. Mit diesen Mitteln erwarb sie am gleichen Tag einen geldmarktnahen Fonds in US-Dollar. Am veräußerte sie einen Teil der Fonds-Anteile. Einen Teil des in US-Dollar erzielten Erlöses tauschte sie am zum Kurs von 1,68 in DM um. Die Kursdifferenz zwischen 1,81467 und 1,68 machte sie als Verlust aus privatem Veräußerungsgeschäft nach § 23 EStG geltend. Der Verlust wurde nicht anerkannt, weil es sich bei dem Devisenbestand einersei...