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Einkommensteuer | Photovoltaikanlage – Gebäudekosten als gemischte Aufwendungen
Wird eine Photovoltaikanlage auf dem Dach einer im Übrigen privat genutzten Halle betrieben, können nach dem anteilige Gebäudekosten nicht als Betriebsausgaben im Wege der sog. Aufwandseinlage bei der Ermittlung der gewerblichen Einkünfte des Betriebs „Stromerzeugung“ berücksichtigt werden. Insbesondere kommt keine Aufteilung der Gebäudekosten nach dem Verhältnis der jeweils für die Nutzungsüberlassung der Halle und der Dachfläche tatsächlich erzielten oder abstrakt erzielbaren Mieten in Betracht.
Der Fall ist etwas atypisch, weil der Kläger einen verpachteten land- und forstwirtschaftlichen Betrieb unterhält, der von Anfang an zu Einkünften aus Vermietung und Verpachtung führte und weil er die beiden von ihm neuerrichteten Hallen seiner Ehefrau zu eine...