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DRS 21 als near final Standard veröffentlicht
Das DRSC veröffentlicht den DRS 21 Kapitalflussrechnung als near final Standard. Die vorliegende Fassung wurde in der 21. Öffentlichen Sitzung am vom DRSC verabschiedet und zum Zwecke der gem. § 342 Abs. 2 HGB erforderlichen Bekanntmachung an das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz weitergeleitet.
Vgl. dazu auch Kirsch, NWB XAAAE-45493.