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BFH 12.12.2013 IV R 31/10, StuB 5/2014 S. 193

Berücksichtigung von Feldinventar beim Wechsel der Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen zur Einnahmen-Überschussrechnung

(1) Die Finanzverwaltung räumt mit Billigung der höchstrichterlichen Rechtsprechung landwirtschaftlichen Betrieben mit jährlicher Fruchtfolge im Billigkeitswege nach § 163 AO die Möglichkeit ein, von einer Aktivierung des Feldinventars und der stehenden Ernte abzusehen. Von der Billigkeitsregelung kann ein Landwirt infolge des bilanziellen Grundsatzes der Stetigkeit keinen Gebrauch machen, wenn er bereits durch (frühere) Aktivierung des Feldinventars auf die Billigkeitsregelung verzichtet hat. (2) Hat ein Landwirt bei der Ermittlung des Übergangsgewinns bei einem früheren S. 194Übergang von der Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen (§ 13a EStG) zur Einnahmen-Überschussrechnung nach § 4 Abs. 3 EStG einen Gewinnabschlag für das Feldinventar in Anspruch genommen, so hat er hierdurch nicht auf die Billigk...