Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
NWB-EV Nr. 3 vom Seite 100

Kunstgegenstände im Nachlass

Steuerbefreiungen und Schuldenabzug

Christoph Wenhardt

Kunstgegenstände sind häufig im Nachlass enthalten oder bereits Gegenstand einer lebzeitigen Zuwendung. Liegen die entsprechenden Voraussetzungen vor, dann sieht das Erbschaftsteuergesetz verschiedene Befreiungen für die Kunstgegenstände vor.

I. Definition Kunstgegenstände

Kunstgegenstände sind Werke der bildenden Kunst (Kobor/Fischer/Jüptner/Pahlke/Wachtner, ErbStG Kommentar, 4. Aufl. 2012 § 13 Rn. 11). Hierbei ist der Begriff des Kunstgegenstandes objektiv zu bestimmen (Völkers/Weinmann/Jordan, Erbschaft- und Schenkungsteuergesetz, 3. Aufl. 2009 Stichwort: Kunstgegenstände, Rn. 3).

Im Einzelnen zählen zu den Kunstgegenständen insbesondere Gemälde, Skulpturen oder Plastiken (Völkers/Weinmann/Jordan, Erbschaft- und Schenkungsteuergesetz, 3. Aufl. 2009 Stichwort: Kunstgegenstände, Rn. 3).

II. Bewertung von Kunstgegenständen

Die Bewertung von Kunstgegenständen erfolgt mit dem gemeinen Wert (§ 9 BewG). Dieser wird durch den Preis bestimmt, der im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach der Beschaffenheit des Wirtschaftsguts bei einer Veräußerung zu erzielen wäre. Nach Auffassung der Finanzverwaltung ist der Wert von Kunstgegenständen unter Berücksichtigung der schwierigen Verwertungsaussichten vorsi...